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   BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62   

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BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62 (https://dejure.org/1964,218)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1964 - III C 115.62 (https://dejure.org/1964,218)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1964 - III C 115.62 (https://dejure.org/1964,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten Grundstücken - Wirtschaftsgüter, die für verfallen erklärt worden sind - Entziehung von Wirtschaftsgütern - Nach außen Treten des beabsichtigten Vermögensübergangs als Voraussetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 300
  • MDR 1965, 156
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60

    Wirtschaftsgüter, die für verfallen erklärt worden sind - Entziehung von

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    (Leits. 2 und 3 Bestätigung von BVerwG III C 56.60).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 56.60 des näheren ausgeführt hat, sieht die erste Fassung der 7. FeststellungsDV vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 932) in diesem Sinne den Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung als unmittelbar Geschädigten an.

    Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil BVerwG III C 56.60 weiter ausgeführt hat, würde selbst bei einer solchen Auslegung das Ergebnis für die Geschädigten kein anderes sein; denn eine derartige Regelung würde weder der Ermächtigung in § 359 LAG noch auch dem im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen.

    Der erkennende Senat hält allerdings die Annahme einer Treuhänderschaft der JRSO für das entzogene Wirtschaftsgut - nicht für den Erlös und den Ausgleichsanspruch - weder für berechtigt noch für geboten, gelangt aber zu demselben Ergebnis wie das angeführte Urteil des IV. Senats, und zwar aus der in seinem Urteil BVerwG III C 56.60 dargelegten Erwägung, daß, falls der Verordnungsgeber eine sich im Rahmen der Ermächtigung haltende Norm dahin abändert, daß die neue Passung die Ermächtigung überschreitet, die erste Fassung der Verordnung gilt.

  • BVerwG, 24.10.1962 - IV C 214.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    Die Beteiligte zu 1) wendet sich auch gegen das Urteil des IV. Senatsvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 214.61 -, nach dem die Nachfolgeorganisation zwar Eigentümerin des zurückerstatteten Vermögensgegenstandes werde, aber nur eine treuhänderische Rechtsstellung erlange.

    Wie in dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 214.61 - ausgeführt ist, ließe sich aus der Gesamtregelung auch entnehmen, daß die Nachfolgeorganisation in jedem Falle als Treuhänder aufgetreten sei.

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    Wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. Februar 1955 (BGHZ 16, 350) ausgeführt habe, sei jedoch § 3 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz wegen seines jeder rechtsstaatlichen Ordnung widersprechenden Unrechtsgehalts als von vornherein nichtig anzusehen, so daß die Verfallserklärung auch unter der nationalsozialistischen Herrschaft Rechtswirkungen nicht zu erzeugen vermocht habe.

    Wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß vom 28. Februar 1955 (BGHZ 16, 350 = NJW 1955, 905 [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54]) ausgeführt hat, muß der Verfallserklärung der Charakter einer Rechtswirkungen erzeugenden Rechtsverordnung abgesprochen werden, da sie diejenigen, die gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen, unter Verletzung des Gleichheitssatzes und der Eigentumsgarantie ihres Vermögens beraubte.

  • BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    Auch die heutige Erkenntnis der Nichtigkeit des Rechtsverlustes, den die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz beabsichtigte, führt nicht dazu, nachträglich die Geschädigteneigenschaft der Kläger zu begründen (vgl. hierzu das Urteil des Senatsvom 28. April 1960 - BVerwG III C 103.58 - [BVerwGE 10, 273]).
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 281.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    Aus der Erwägung, daß vielfach die Rechtsform einer juristischen Person dazu gedient hatte, Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes vor Entziehung ihres Eigentums zu schützen, hatte die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß ein solches Wirtschaftsgut nach den Grundsätzen des § 229 Abs. 2 LAG und des § 11 StAnpG den Verfolgten zuzurechnen sei und daß an die Offenlegung des Treuhandverhältnisses nur geringe Anforderungen gestellt werden könnten (BVerwGE 13, 63 [BVerwG 07.09.1961 - BVerwG III C 281.58]).
  • BVerwG, 06.04.1961 - III C 128.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinemUrteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 128.58 -.
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Aus der öffentlichen Zielsetzung einer Aufgabe kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, daß sich die öffentliche Hand auch öffentlich-rechtlicher Mittel zur Erreichung dieses Zieles bedient (BVerwGE 5, 325; 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 19, 308 [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62][312]).

    In dieser Eigenschaft kann er sich auf dem Boden des Zivilrechts bewegen, und zwar grundsätzlich auch zur Erreichung öffentlicher Zwecke (BVerwGE 5, 325; 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 19, 308 [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62][312]; BGHZ 9, 145 [147]; BGH DVBl. 68, 148; RGZ 158, 83 [89]).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung -

    Anders als in dem vom Senat in BVerwGE 19, 307 (310 f.) [BVerwG 13.10.1964 - III C 115/62] entschiedenen Falle besteht hier kein Anlaß zu einer gesonderten Abweisung der Klage hinsichtlich des Hauptantrages (als unzulässig) und zu einer gesonderten Kostenentscheidung nach § 155 Abs. 1 VwGO, da der Kläger mit seiner Klage stets - zumindest hilfsweise - das weiterreichende Ziel seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verfolgt hat (vgl. dazu BVerwGE 15, 351, 357) [BVerwG 08.03.1963 - IV C 142/62].
  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch

    So hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß nicht nur der Verlust des formellen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV darstellt, sondern daß dies auch bei Verlust des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 11 des Steueranpassungsgesetzes (jetzt § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung) zutreffen kann (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG 3 C 115.62 - [BVerwGE 19, 300] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 25]).
  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70

    Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 32) dahin erkannt, daß der Verlust des wirtschaftlichen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV darstelle und zugleich darauf hingewiesen, daß sein Urteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 128.58 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 12) dieser Auffassung nicht entgegenstehe.
  • BVerwG, 20.01.1972 - III C 135.70

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300) wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz, ausgeübt durch das Deutsche Reich, angenommen und dargelegt, daß er sich mit diesem Ergebnis nicht in Widerspruch zu dem zitierten Urteil vom 6. April 1961 setze.
  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 72.75

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Grundvermögen und Betriebsvermögen

    Bei Maßnahmen letzterer Art ist es nicht erforderlich, daß der "Verfall" jüdischen Vermögens sichtbar gemacht worden ist (Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - [BVerwGE 19, 300 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 32]).
  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 148.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen -

    Demgegenüber lag dem Urteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 128.58 - ein anderer Sachverhalt zugrunde, so daß es der hier vertretenen Ansicht nicht im Wege steht (so auch BVerwGE 19, 300 [303]).
  • BVerwG, 02.09.1971 - III C 92.69

    Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer des

    Das Verwaltungsgericht hat weiter ausgeführt, selbst wenn entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - und - BVerwG III C 115.62 - [Buchholz 427.3 Nr. 31 und 32 zu § 359 LAG]) entgegen dem damaligen Wortlaut des § 3 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter der Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung anzusehen sei, sei die Klage unbegründet, weil angenommen werden müsse, daß - entgegen der Ansicht des Klägers - die Beigeladene 1) als Alleinerbin der Frau Weissmann Eigentümerin im Zeitpunkt der Entziehung gewesen sei.
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 22.76

    Antragsberechtigung für einen entstandenen Kriegsschaden

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 3 Abs. 1 VO, deren lastenausgleichsrechtliche Konsequenz in bezug auf den Erwerber § 3 Abs. 4 der VO enthält, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 224.58 - und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 sowie BVerwG III C 115.62 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 8, 31 und 32) grundsätzlich Stellung genommen.
  • BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Entziehung von Vermögensgegenständen im

    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300) entschieden hat, gelten Wirtschaftsgüter, die auf Grund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz für verfallen erklärt wurden, nach § 359 Abs. 2 LAG als entzogen.
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 B 38.75

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 18.01.1972 - III B 109.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 16.11.1967 - III C 158.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen

  • BVerwG, 22.07.1966 - III B 83.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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